Die Bundes- und Landesregierungen stellen Hilfspakete zur Entlastung der Bürger auf die Beine. Nachfolgend finden Sie dazu weitergehende Informationen.

Entlastungshilfe für das Jahr 2022
Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz trat am 19.11.2022 in Kraft. Kern des Gesetzes ist die einmalige Entlastung bei leitungsgebundenen Erdgas- und Wärmelieferungen. Der Staat übernimmt einen Teil der Abschlagszahlung im Dezember 2022.

Die Weitergabe dieses Entlastungsbetrags erfolgt an Sie im Jahr 2023 mit der Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022. Sie müssen uns dafür nicht separat kontaktieren.

Energiepreisbremsen für das Jahr 2023

Die Energiepreisbremsen (Strom, Gas- und Wärme) sind im Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedet worden und am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten. Die Preisbremsen betreffen das Jahr 2023.

Die Gesetze regeln Preisobergrenzen für 80 % des Strom-, Gas- oder Wärmeverbrauchs (siehe nachfolgendes Bild). Liegt der Verbrauch oberhalb von 80 % des Vorjahresverbrauchs gelten jedoch weiterhin die höheren vertraglichen Preise. Es gilt also weiterhin: Sparen Sie Energie, um die Kostensteigerung einzugrenzen. Jede Kilowattstunde, die über die 20 % hinaus eingespart wird, stärkt die Entlastung, die die 1892 vom Bund erhält und reduziert somit Ihre Energiekosten, die für das Jahr 2023 entstehen. Die Deckelung auf 9,5 Cent/kWh oder 12 Cent/kWh bezieht sich auf den Bruttoarbeitspreis (ohne Grundpreis). Die Heizkosten sowie die Entlastung werden mit der Betriebskostenabrechnung 2023, die im Jahr 2024 versendet werden, an die Bewohnerinnen und Bewohner weitergereicht.

Im März und April erhielten wir von den verschiedenen Versorgern die Informationen zu den Auswirkungen der Gas- und Wärmepreisbremse. In den meisten Fällen entspricht die erwartete Kostensteigerung für 2023 der Vorauszahlungsanpassung, die Sie mit der Betriebskostenabrechnung im vergangenen Jahr erhielten. Ohne die Preisbremsen wären die Kosten in den meisten Fällen deutlich höher. In wenigen Fällen können wir eine Senkung der Vorauszahlungen vornehmen.

Sollten Sie durch die zu erwartenden Energiekostensteigerungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, bitten wir Sie, sich vertrauensvoll an unsere Sozialarbeiterinnen Frau Cathleen Beck, Telefon 030 – 30 30 21 41, oder Frau Yasemin Türk, Telefon 030 – 30 30 21 37, zu wenden, um mit Ihnen gemeinsam die Möglichkeit von Hilfsangeboten zu besprechen.