Vermögenswirksame Leistungen

In vielen Branchen sind VL-Zahlungen in den Tarifverträgen geregelt. Ansonsten kann jeder Arbeitnehmer auch bei seinem Arbeitgeber nachfragen, ob dieser VL zahlen würde. Die VL wird dann direkt vom Arbeitgeber auf das vereinbarte Anlagekonto des Arbeitnehmers überwiesen. Bis zu 40 Euro pro Monat können Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Sofern nicht die vollen 40 Euro vom Arbeitgeber übernommen werden, kann der Betrag bis zu dieser Summe vom Arbeitnehmer selbst aufgestockt werden. Abhängig vom zu versteuernden Einkommen und der Vertragsart zahlt der Staat noch eine Arbeitnehmersparzulage obendrauf – das gilt allerdings nicht für Banksparpläne.

Leider wissen viele Arbeitnehmer gar nicht, dass ihnen VL zustehen. Und wenn sie es wissen, scheuen sie oft davor zurück einen VL-Sparvertrag zu eröffnen, da ihnen die Beantragung zu kompliziert erscheint. Doch so ist das nicht.

Auch unsere Spareinrichtung bietet einen interessanten VL-Sparvertrag an:

Spareinrichtung

Mirjam Blumenthal, Katja Kaczmarek, Dunja Praßer, Heike Steinkopf
Knobelsdorffstraße 94, 14050 Berlin Copy to Clipboard Navigieren
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