Vertreterwahlen 2023 – Kandidieren, wählen, mitbestimmen!
Alle vier Jahre finden bei uns in der Genossenschaft die Vertreterwahlen statt. Im Frühjahr 2023 ist es wieder soweit.
Da nicht alle rund 18.500 Mitglieder zusammenkommen und sich beraten können, wählen unsere Mitglieder Vertreter, die ihre Interessen wahrnehmen. So sieht es auch das Genossenschaftsgesetz (§ 43GenG) vor: eine Mitwirkung in Form der Generalversammlung. Bei Genossenschaften mit über 1.500 Mitgliedern kann gemäß § 43a GenG in der Satzung festgelegt werden, dass die Generalversammlung aus Vertretern der Mitglieder (Vertreterversammlung) besteht. Das wird bei uns seit fast 100 Jahren so gelebt. Ebenfalls sind in der Satzung der Schlüssel für die Anzahl der zu wählenden Vertreter sowie die Dauer der Amtszeit festgelegt. Bei uns regelt zusätzlich eine Wahlordnung, wie die Vertreterwahl durchgeführt werden soll. Gemäß § 29 Abs. 2 der Genossenschaftssatzung ist auf je 130 Mitglieder ein Vertreter zu wählen. In Summe sind dies für die kommende Wahl 142 Vertreter. Außerdem sind Ersatzvertreter zu wählen.
Machen Sie mit!
Machen Sie von Ihrem aktiven und, wenn Sie 18 Jahre und älter sind, auch von Ihrem passiven Wahlrecht Gebrauch! Sie haben damit die Möglichkeit, die Arbeit der Genossenschaft mitzugestalten. Nehmen Sie die Möglichkeiten wahr, die Ihnen die Satzung der 1892 bietet.