Aktueller Hinweis zur Mitgliederaufnahme
In Berlin ist die Suche nach einer Wohnung zurzeit bekanntlich nicht einfach. Auch wir haben viel mehr Interessenten als Wohnungen und die Nachfrage nach einer Mitgliedschaft ist unverändert hoch. Gleichzeitig ist unser wichtigster Auftrag, unsere Mitglieder mit Wohnraum zu versorgen.
Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, dass wir zukünftig nur noch neue Mitglieder aufnehmen, wenn wir Ihnen eine Wohnung anbieten können und es zur Unterzeichnung eines Dauernutzungsvertrages (Mietvertrags) kommt.
Die Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, Ehepartner und eingetragenen Lebenspartner unserer Mitglieder sind uns aber weiterhin willkommen, da wir die Identifikation mit dem Genossenschaftsgedanken und die familiäre Bindung an die Genossenschaft weiterhin unterstützen möchten.
Bitte beachten Sie, dass auch Mitglieder mitunter lange auf eine neue Wohnung warten müssen. In begehrten Siedlungen kann es zu einer Wartezeit von bis zu 10 Jahren oder mehr kommen.
Das Prinzip Genossenschaft
Die Grundprinzipien einer Genossenschaft sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Die Genossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern und ist eine demokratische Unternehmensform.
Der Zweck der Genossenschaft ist vorrangig die Förderung der Mitglieder, indem eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung gewährleistet wird. Hierfür wird der Wohnungsbestand entsprechend den Bedürfnissen der Mitglieder angepasst und verwaltet.
Die Mitglieder einer Genossenschaft wählen alle vier Jahre ihre Vertreter in die Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates. Darüber hinaus nimmt sie den Lagebericht des Vorstandes sowie den Bericht des Aufsichtsrats entgegen. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und begleitet ihn in seiner Arbeit. Der Vorstand leitet die Genossenschaft.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist die Übernahme von zwei Geschäftsanteilen in Höhe von je 300 Euro erforderlich. Wenn wir Sie mit einer Genossenschaftswohnung versorgen können, sind vor dem Bezug weitere Pflichtanteile zu zeichnen, deren Anzahl sich nach der Wohnungsgröße richtet.
Neben den Pflichtanteilen wird ein Eintrittsgeld in Höhe von 300 Euro erhoben. Ausgenommen hiervon sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder von Mitgliedern (siehe auch Satzung § 5 Abs. 2).
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