Akueller Hinweis
Derzeit nehmen wir nur noch neue Mitglieder auf, wenn diese auch eine unmittelbare Leistung unserer Genossenschaft in Anspruch nehmen. Die Kinder, Enkelkinder, Ehepartner und eingetragenen Lebenspartner unserer Mitglieder sind uns weiterhin willkommen, da wir die Identifikation mit dem Genossenschaftsgedanken und die familiäre Bindung an die Genossenschaft weiterhin unterstützen möchten.
Das Prinzip Genossenschaft
Die Grundprinzipien einer Genossenschaft sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Die Genossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern und ist eine demokratische Unternehmensform.
Der Zweck der Genossenschaft ist vorrangig die Förderung der Mitglieder, indem eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung gewährleistet wird. Hierfür wird der Wohnungsbestand entsprechend den Bedürfnissen der Mitglieder angepasst und verwaltet.
Die Mitglieder einer Genossenschaft wählen alle vier Jahre ihre Vertreter in die Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates. Darüber hinaus nimmt sie den Lagebericht des Vorstandes sowie den Bericht des Aufsichtsrats entgegen. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und begleitet ihn in seiner Arbeit. Der Vorstand leitet die Genossenschaft.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist die Übernahme eines Geschäftsanteiles in Höhe von 300 Euro erforderlich. Wenn wir Sie mit einer Genossenschaftswohnung versorgen können, sind vor dem Bezug weitere Pflichtanteile zu zeichnen, deren Anzahl sich nach der Wohnungsgröße richtet.
Neben dem Pflichtanteil wird ein Eintrittsgeld in Höhe von 300 Euro erhoben. Ausgenommen hiervon sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder von Mitgliedern (siehe auch Satzung § 5 Abs. 2).
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